Privatgutachten

Diese Gutachten werden je nach Problemstellung für öffentliche oder private Auftraggeber angefertigt.

Dabei wird oftmals die Aufgabenstellung durch den Auftraggeber vorgegeben.

Die Abrechnung erfolgt individuell direkt zwischen dem Sachverständigen und dem Auftraggeber.

Meist geht der Erstellung eines Gutachtens eine Bestandsaufnahme oder Analyse der vorhandenen Situation voraus. Anschließend werden diese Tatsachenfeststellungen mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik verglichen und vorhandene Abweichungen bewertet.

Daraus folgt meist ein Sanierungsvorschlag, oft verbunden mit einer Kostenschätzung der erforderlichen Maßnahmen.

Aber auch die im Bereich „Prüfungen“ aufgeführten Tätigkeiten werden in Form von Gutachten dargestellt.

So erhält der Auftraggeber nachprüfbare und gerichtsfeste Unterlagen.