Färbetest
Das Thema „Beckendurchströmung“ wird im Merkblatt 65.04 „Funktionsprüfung von Anlagen zur Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser“ der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e.V. behandelt.
Darin heißt es zur „Wirksamkeit der Beckendurchströmung“:
„ … kann zur Bewertung der Transport- und Vermischungs-vorgänge durch Zugabe eines Farbstoffes zum Filtrat die Strömung im Becken beobachtet und dokumentiert werden.“
Dies wird als Färbeversuch oder Färbetest bezeichnet.
Durch den Färbeversuch wird die Verteilung des Desinfektionsmittels im Beckenwasser nachgewiesen.
Dazu wird ein Farbstoff dem chlorfreien Filtrat zugeführt.
Die Verfärbung im Becken wird beobachtet und dokumentiert.
Die Durchfärbung des gesamten Beckenwasservolumens muss innerhalb von 15 Minuten erkennbar sein.