Eigenüberprüfungen

Die DIN 19643 „Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser“ fordert die regelmäßige Kontrolle der Wasserbeschaffenheit.

Neben den mikrobiologischen Parametern sind weitere physikalische und chemisch-physikalische Parameter in vorgegebenen zeitlichen Abständen zu beproben.

Nach Absprache mit den Gesundheitsämtern können „Eigenbeprobungen“ der o.g. Parameter erfolgen.

Dies geschieht durch Probenahme mittels eines zertifizierten Probenehmers und die Auswertung durch ein ebenfalls zertifiziertes Labor durch den Betreiber/Eigentümer der Aufbereitungsanlage. Die Ergebnisse werden anschließend dem Gesundheitsamt zur Bewertung vorgelegt.

Beispiele

EigenüberprüfungEigenüberprüfungEigenüberprüfung