Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung dient der Feststellung der Gefährdungs- und Belastungsfaktoren für die Mitarbeiter in allen mit dem Schwimmbad verbundenen Funktionsbereichen:

  • Technikräume, insbesondere Chlorgasräume
  • Schwimmbecken
  • Schwimmbeckenumgangsraum
  • Schwimmbad – Sanitärräume
  • Lagerräume für Schwimmbad-Produkte

Grundlagen:

  • Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz
  • Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsmittelverordnung
  • Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung
  • BGV D5 „Chlorung von Wasser“
  • GUV – R 108 „Betrieb von Bädern“

Beispiele

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