Schiedsgutachten

Schiedsgutachten werden zur Streitschlichtung zwischen zwei Parteien eingesetzt.

Dabei ist es Ziel des Schiedsgutachtens, Meinungsverschiedenheiten der Vertragsparteien über den Inhalt, die Auslegung eines Vertrages oder die Bauausführung durch einen unabhängigen und fachlich kompetenten Sachverständigen verbindlich klären zu lassen. Dazu wird vorab eine Schiedsgutachtenvereinbarung getroffen.

Die Einschaltung des Gerichtes soll dabei vermieden werden.

Die Kostenfrage für den Aufwand des Sachverständigen wird vorab geklärt.