Haarfangprüfung

Im Badebetrieb in öffentlichen Bädern können Ansaug-, Ablauf- und Zulaufanlagen eine Gefahr für Badegäste darstellen. Wirkende Kräfte können zum Ansaugen, Einsaugen, Verklemmen oder Verknoten von Körperteilen, Haaren oder getragener Badebekleidung führen.

Um Angaben über die Sicherheit von Ansaugöffnungen bei eingebauten Anlagen, insbesondere für Ansaugungen der Wasserattraktionen und der Messwasserentnahmestellen, erhalten zu können, sollten Prüfungen entsprechend der DIN EN 13451 Teil 3 vor Ort und unter Betriebsbedingungen durchgeführt und dokumentiert werden. Dabei ist die Haarfangprüfung in Anlehnung an die DIN EN 13451 Teil 3 nur ein Teil der Maßnahmen, welche zur Überprüfung der Funktion der Ansaugöffnungen notwendig sind.

Neben den Betrachtungen der konstruktiven Gegebenheiten der Abdeckung wie Form, Befestigung, Größe und Öffnungsquerschnitt und den Fließgeschwindigkeiten ist auch die Betriebsweise zu betrachten.  Dazu zählen Aspekte wie Kennzeichnung, Einweisung der Mitarbeiter, Kontrollen und Dokumentation.

Beispiele