Gerichtsgutachten

Gerichtsgutachten werden nach Aufforderung durch verschiedene Gerichte erstellt. Den Auftrag zur Erstellung dieser Gutachten erteilen die Gerichte. Ab 5.000 € Streitwert werden die Gerichtsverfahren mindestens vor einem Landgericht verhandelt.

Ich bin dann als Gerichtsgutachter in diesem Fall tätig. Die Abrechnung erfolgt nach dem gültigen JVEG (Justiz-Vergütungs-und-Entschädigungsgesetz).

Der Sachverständige erhält im Zivilprozess konkrete Beweisfragen durch das Gericht, welche er zu beantworten hat. Meist wird dazu ein Ortstermin zur Feststellung der Sachverhalte vor Ort durchgeführt. Das Ergebnis dieser Feststellungen, die Bewertung der Sachverhalte und die Beantwortung der Beweisfragen erfolgt  in einem schriftlichen Gutachten.